Das Qualifizierungschancengesetz



Im Internet kursieren viele Halbwahrheiten und oft werden Ausnahmeregelungen nicht erwähnt, die einem helfen können, als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer sehr viel Geld zu sparen. An dieser Stelle wird ausführlich auf das Qualifizierungschancengesetz eingegangen.

Bei Interesse helfen wir Ihnen Schritt für Schritt beim gesamten Beantragungsprozess. Selbst die Kommunikation zum Amt oder das Ausfüllen der Antragsformulare können wir für Sie übernehmen.

Es gibt neue Veränderungen beim Qualifizierungschancengesetz seit dem 01.04.2024. Diese wurden bereits in den hier ersichtlichen Informationen aufgenommen.

Eine starke Förderung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Mit dem Gesetz wurden finanzielle Fördermittel festgelegt, die Unternehmen nutzen können, um ihre Mitarbeiter durch Weiterbildungen auf die zukünftigen Herausforderungen ihres Arbeitsfeldes vorzubereiten. Dementsprechend ist das Qualifizierungschancengesetz nicht nur für den Arbeitgeber interessant, der dadurch Weiterbildungskosten und Lohnausfälle reduzieren kann, sondern auch für den Arbeitnehmer. Hat der Arbeitnehmer Interesse an einer entsprechenden Weiterbildung, hat er mit der Förderung gute Argumente, warum sich sein Unternehmen an der Weiterbildung beteiligen sollte.

Diese Internetseite soll helfen, Sie über die Möglichkeiten, die sich aus dem Qualifizierungschancengesetz ergeben, aufzuklären. Hier werden ausschließlich die Bereiche des Gesetzes betrachtet, die sich mit der Förderung von Weiterbildungen auseinandersetzen. Es wird bewusst darauf verzichtet, sämtliche Paragraphen zu nennen und Begriffe juristisch zu definieren, damit eine möglichst unkomplizierte und schnelle Übersicht erreicht wird. Auch wenn Anwälte bei der Aufbereitung der Informationen geholfen haben, handelt es sich ausdrücklich nicht um eine Rechtsberatung.

Für weitere oder individuelle Informationen kontaktieren Sie uns gerne kostenlos und unverbindlich. Wir stellen für Unternehmen individuelle Auflistungen mit Weiterbildungen zusammen, die für Ihre Mitarbeiter interessant sein können und staatlich gefördert werden. Es werden nur für das Qualifizierungschancengesetz zertifizierte Bildungsträger, die sich möglichst in Ihrer Nähe befinden, in dieser Liste vorgeschlagen.

Der Zugang zu Förderungen für berufliche Weiterbildung war bisher vor allem bestimmten Gruppen vorbehalten. Das neue Qualifizierungschancengesetz ermöglicht nun deutlich mehr Menschen eine Förderung.

Kontaktieren Sie uns, um Zeit zu sparen, höhere finanzielle Zuschüsse zu erhalten oder sich als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer grundsätzlich zu informieren, was das Qualifizierungschancengesetz konkret für Ihr Unternehmen oder Ihre Arbeitsstelle bedeutet.

Tel.: +49 (0) 30 2000 949 00
info@qualifizierungschancengesetz.info

Höhe der Zuschüsse

Voraussetzungen für eine Förderung

Zielgruppe vom Qualifizierungschancengesetz

Die Förderung soll darauf ausgerichtet sein, Arbeitnehmern, deren berufliche Tätigkeiten durch Technologien ersetzt werden können oder in sonstiger Weise vom Strukturwandel betroffen sind, eine Anpassung und Fortentwicklung ihrer beruflichen Kompetenzen zu ermöglichen, um den genannten Herausforderungen besser begegnen zu können.

Gleiches gilt für Arbeiternehmer, die eine Weiterbildung in einem Engpassberuf anstreben, also in einem Beruf, in dem Engpässe an Fachkräften bestehen.

Notwendiger Inhalt der Weiterbildung

Es müssen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt werden, die über ausschließlich arbeitsplatzbezogene, kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen. Es darf sich nach dem Qualifizierungschancengesetz um keine Weiterbildung handeln, die gesetzlich vorgeschrieben ist.

Letzte Nutzung vom Qualifizierungschancengesetz mindestens 2 Jahre her

Die letzte Weiterbildung, die nach dem Qualifizierungschancengesetz genehmigt wurde, muss mindestens zwei Jahre zurückliegen.

Die Weiterbildung darf nicht vom Betrieb selbst durchgeführt werden

Sie muss außerhalb des Betriebes oder von einem zugelassenen Träger im Betrieb durchgeführt werden. Es muss ein für das Qualifizierungschancengesetz zugelassener Träger gewählt werden.

Die Mindestanzahl der Weiterbildungsstunden muss eingehalten werden

Die Dauer der Weiterbildung muss mindestens 121 Stunden betragen.

Letzte Ausbildung mindestens 2 Jahre her (Achtung, es gibt Ausnahmen)

Der Erwerb eines Berufsabschlusses, für den mindestens zwei Jahre in der Regelausbildung festgelegt ist, sollte mindestens zwei Jahre zurückliegen.

Ausnahme: Wenn in der Person liegende Gründe es rechtfertigen, von den zwei Jahren, abzuweichen. Für eine individuelle Einschätzung sprechen Sie uns gerne an.

Herausforderungen am Arbeitsmarkt

Immer mehr Tätigkeiten können durch Computer und Co. ersetzt werden. Dies betrifft nicht nur den Einzelhandel oder die Industrie. Unabhängig vom Ausbildungsniveau sollten die Fachkenntnisse und persönlichen Fähigkeiten in immer kürzeren Abständen angepasst werden. Das Qualifizierungschancengesetz versucht hierbei, die Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu unterstützen.

Eine Studie der renommierten University of Oxford aus dem Jahr 2013 stellt die Theorie auf, dass in den nächsten 25 Jahren 47 Prozent der Jobs verschwinden werden, zumindest in weit entwickelten Ländern.

Dass bereits jetzt spürbar mehr Tätigkeiten durch computergesteuerte Maschinen erledigt werden können, hat eine Studie vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung ergeben.

„Bis 2025 werden in etwa 1,3 Millionen Arbeitsplätze durch Automatisierung und technologischen Fortschritt verschwinden, aber gleichzeitig entstehen 2,1 Millionen neue Jobs. Unsere Aufgabe ist es, dafür zu sorgen, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von heute auch die Arbeit von morgen machen können”, erklärte Hubertus Heil, der Bundesminister für Arbeit und Soziales bei einer Rede zum Qualifizierungschancengesetz. „Die Digitalisierung verändert unser Leben – und wie wir arbeiten. Darauf müssen wir uns auch in der Arbeitsmarktpolitik vorbereiten, um Chancen und Schutz im Wandel zu gewährleisten.“

Eine Chance für Arbeitnehmer

Viele Studien belegen, wie wichtig heute und in Zukunft lebenslanges Lernen ist. Die Digitalisierung verändert nicht nur Unternehmen und Unternehmensprozesse, sondern stellt auch ganz neue Anforderungen an Arbeitnehmer.

Die Zeiten, in denen man eine Ausbildung oder ein Studium absolviert hat und dies als fachlicher Input bis zur Rente reichte, sind längst vorbei. Es gibt Schätzungen, dass in zunehmend kurzer Zeit 50 % des erworbenen Fachwissens als überholt oder widerlegt gilt. Nach diesen Schätzungen wäre Hochschulwissen nach ca. zehn Jahren, berufliches Wissen nach fünf Jahren, technisches Wissen nach drei Jahren und EDV-Wissen sogar bereits nach einem Jahr zur Hälfte veraltet. Zusätzlich wird der Anspruch an persönliche Kompetenzen durch zum Beispiel agile Formen der Zusammenarbeit oder notwendige digitale Methodenkompetenz stetig erweitert. Sämtliche qualitativen Maßnahmen, um die persönliche und fachliche Weiterentwicklung zu fördern, erhöhen die Arbeitsmarkt-Attraktivität eines Angestellten erheblich.

Bisher wurden nur wenige Weiterbildungen vom Arbeitgeber übernommen und mussten häufig vom Arbeitnehmer selbst bezahlt werden. Durch das Qualifizierungschancengesetz ist es deutlich wahrscheinlicher geworden, eine entsprechende Weiterbildung durch den Arbeitgeber bezahlt zu bekommen.

Eine doppelte Chance für Arbeitgeber

Gut ausgebildete Mitarbeiter sind in fast allen Unternehmen das größte Kapital. Dementsprechend profitiert der Arbeitsalltag direkt von passenden Weiterbildungen. Zusätzlich birgt das Qualifizierungschancengesetz die Möglichkeit, sich als Unternehmen von anderen Arbeitgebern, die die Zeichen der Zeit noch nicht ausreichend erkannt haben, abzuheben.

Ein wichtiges Stichwort ist hier Employer Branding. Ein bestehendes und professionelles Weiterbildungskonzept ist mittlerweile ein wichtiger Faktor für die Betriebswahl von vielen Arbeitskräften geworden. Weiterbildungsmöglichkeiten sind laut einer Studie der GWA für 90 % entweder wichtig oder sogar sehr wichtig bei der Wahl eines zukünftigen Arbeitgebers. Lediglich der Faktor „freundliches Arbeitsklima“ kommt auf höhere Prozentwerte. Die Weiterbildungsmöglichkeiten sind damit noch wichtiger als Karrierechancen, Vergütung oder einige andere Faktoren. Dementsprechend steigert die Ausarbeitung eines Weiterbildungskonzeptes die Attraktivität des Arbeitgebers enorm. Die Ergänzung von eventuell stattfindenden internen Weiterbildungen durch externe Anbieter wird erheblich durch das Qualifizierungschancengesetz unterstützt. Die staatlichen Unterstützungen senken den finanziellen Aufwand für Unternehmen bezüglich Weiterbildungsangeboten für die bestehenden und neuen Mitarbeiter.

Leider bedeutet die individuelle Suche nach den passenden und geförderten Weiterbildungen bei qualitativen Bildungsträgern und der Beantragungsprozess für Personalabteilungen einiges an Arbeit. Sollte dabei eine Unterstützung gewünscht werden, helfen wir Ihnen gerne dabei, das bestehende Weiterbildungskonzept durch die Möglichkeiten des Qualifizierungschancengesetzes zu optimieren oder ein neues zu entwerfen.

 Beratung – Beantragung – Bewilligung


Der Antrag wird bei der Bundesagentur für Arbeit eingereicht, diese bewilligt auch gegebenenfalls die Leistungen nach dem Qualifizierungschancengesetz. Für eine mögliche Zeitersparnis oder um die Wahrscheinlichkeiten zu erhöhen, eine Bewilligung in gewünschter Höhe zu erhalten, empfiehlt sich eine externe Beratung, die einem bei diesem Beantragungsprozess unterstützt. Die Beratung sollte durch ein auf das Qualifizierungschancengesetz spezialisiertes Unternehmen erfolgen.

Sollte der Wunsch bestehen, einen unabhängigen, auf das Gesetz spezialisierten Rückenwind zu erhalten, können Sie uns gerne kontaktieren. Innerhalb eines kostenfreien und unverbindlichen Beratungsgespräches wird sich persönlich Ihren individuellen Fragen gewidmet und können wir gemeinsam schauen, ob wir Sie durch den gesamten Förderungsprozess begleiten.

Auch bei der Suche von passenden Kursen und Anbietern, die durch das Qualifizierungschancengesetz gefördert werden, können wir Ihnen behilflich sein. Wir freuen uns auf ein unverbindliches und kostenloses Beratungsgespräch.

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